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Stirnweiß, Stege & Coll.
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Für die nachstehend aufgeführten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie dienen lediglich zur Information unserer Mandanten und sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn kann damit nicht verbunden sein. Die Vervielfältigung ohne Genehmigung ist untersagt.
Strafverteidigung im Ausland
Die Darstellung orientiert sich an den praktischen Fragen eines Menschen, der, aus welchen Gründen auch immer, in die dramatische Situation geraten ist, von Strafverfolgungsbehörden verfolgt zu werden und sich einer möglichen Verhaftung gegenüber sieht oder sich bereits in Untersuchungs-, Straf-, oder Auslieferungshaft befindet.

Laut der Antwort des Auswärtigen Amtes (BT-Drucksache 16/1071) auf eine kleine Anfrage im Bundestag im Jahr 2005 befanden sich im Jahr 2004/2005 weltweit ca. 3700 Deutsche in ausländischer Untersuchungs- und/oder Strafhaft, wobei darauf hingewiesen wird, das die Zahl derer die aufgrund eigenen Wunsches oder aufgrund doppelter Staatsangehörigkeit den Deutschen Auslandsvertretungen nicht gemeldet wurden nicht erfasst sind.

Grafische Übersicht:
IRG Struktur
  1. Strafverfolgt im Ausland
    1. Haftbefehl aus Deutschland
      1. Europäischer Haftbefehl
      2. Haftbefehl mit Ersuchen um Auslieferung (internationaler Haftbefehl)
    2. Haftbefehl aus dem Ausland
      1. Europa
      2. USA und Kanada
      3. Mittel- und Lateinamerika
      4. Russland
      5. Islamischer Rechtskreis
      6. Türkei
      7. Afrika
      8. Asien
      9. Australien und Neuseeland
    3. Informationssysteme und internationale Polizeiorganisationen
      1. Polas - Inpol
      2. SIS - Schengen Informationssystem
      3. Europol
      4. Eurojust
      5. Interpol
    4. ICC und Sondertribunale
      1. ICC
      2. ICTY - Jugoslawien Tribunal
      3. ICTR - Ruanda Tribunal
      4. ECCC - Kambodscha Tribunal
  2. Im Ausland in Haft
    1. Untersuchungshaft
      1. Ermittlungsverfahren im Aufenthaltsland
        1. § 7 KonsG
        2. eigene Ermittlungen
        3. Anwalt des Aufenthaltsstaates
      2. Hauptverfahren im Aufenthaltsland
        1. Europa
        2. USA und Kanada
        3. Mittel- und Lateinamerika
        4. Russland
        5. Islamischer Rechtskreis
        6. Türkei
        7. Afrika
        8. Asien
        9. Australien und Neuseeland
      3. Rechtsmittelverfahren im Aufenthaltsland
        1. Berufung
        2. Revision
    2. Strafhaft
      1. Freiheitsstrafe
        1. Vollstreckung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates
        2. Vollstreckung des Urteils in Deutschland
        3. Strafklageverbrauch (ne bis in idem)
      2. Abschiebung entsprechend § 456a StPO
    3. Auslieferungshaft
      1. Auslieferung nach Deutschland
      2. Auslieferung in ein Drittland


Martin Stirnweiß
- Rechtsanwalt -