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Wirtschaftsrecht (Firmenberatung), betreut durch RA Dr. Otter

Der Begriff der Firmenberatung umfaßt sämtliche Tätigkeiten der wirtschaftsrechtlichen Beratung von insbesondere mittelständischen Unternehmen (Einzelkaufleuten und Handelsgesellschaften) außerhalb prozessualer Verfahren und unter Aussparung der Fragen hinsichtlich des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Erbrechts. Diesbezüglich verweisen wir auf die weiter genannten Rubriken.

Grundsätzlich stellt sich die Firmenberatung so dar, daß eine Beratung erfolgt in der Gründungsphase eines Unternehmens, in der Phase, in der das Unternehmen expandiert und schließlich anläßlich der Beendigung der Unternehmertätigkeit, d. h. betreffend der Auflösung und der Liquidation des Unternehmens.

In der Gründungsphase werden Fragen zu klären sein wie die Wahl der Unternehmensform, der Genehmigungserfordernisse, der Firmennamen, der Marken etc.

Während das Unternehmen wächst, sind die Finanzierung, die Tätigkeit im und mit dem Ausland, das Auftreten des Unternehmens auf dem Markt usw. wichtige Punkte, die einer sorgfältigen Beratung bedürfen.

Schließlich gibt es eine Anzahl von Fragen zu klären, wenn die Unternehmenstätigkeit eingestellt wird, so z.B. wenn das Unternehmen liquidiert werden muß.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB-Klauseln
ARGE
Aufsichtsrat
Auflösung
Ausland

Bürgschaft

Eigenfinanzierung

Finanzierung
Firmenname
Firmengründung
Firmenkauf
Forderungen
Forderungsinkasso
Fremdfinanzierung

Gewerbe
Gewerbeanmeldung
Gewerberaummiete
Geschäftsführer
Genehmigungserfordernisse
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschafter
Gesellschaftsgründung
GmbH
GmbH & Co. KG
Grundschuld
Gründungsphase

Haftung
Handelsregister
Handelsregisteranmeldung
Handelsregisterauszug
Hypothek

Inkasso
Insolvenz

Kartellrecht
Kennzeichen
Konkurs
Konkurrenzfirma

Leasing
Liquidation

Marke
Mitarbeiter

Rechtsform

Schufa
Schulden
Schutzrechte
Sicherungsabrede

Unternehmensform
Unternehmertestament
Unternehmenskauf
Unternehmensverkauf

Zwangsvollstreckung