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Architektenrecht, betreut durch RA Stege, geb. Kvaic
Artikel zum Thema
Der "Häuslebau" gehört in Baden-Württemberg zu den Grundpflichten des aufrechten und ansässigen Schwaben.
Nicht allein dem Schwaben ist das eigene Heim ein hohes Gut und aus diesem Grund entzünden sich an Mängeln im Haus bisweilen grundlegende Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Bauherrn, bzw. Hausbesitzern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel und die Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel wollen beantwortet sein. Bei Unstimmigkeiten muß nicht gleich geklagt werden, im Baurecht gibt es das spezielle Mittel eines sogenannten Selbständigen Beweissicherungsverfahrens, bei dem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die Mängel unter die Lupe nimmt.
Der Bauhandwerker selbst hat oft mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden zu kämpfen, bei denen es sich um den privaten Bauherrn handeln kann, oder auch um gewerbliche Auftraggeber, wie Wohnbaugesellschaften, Generalunternehmer oder ähnliche. Oft hat der Bauhandwerker mit dem Problem zu kämpfen, daß für kleine oder kleinste Restmängel am von ihm ausgeführten Werk von der Kundschaft Unsummen abgezogen werden, oder gar die Abnahme des Werkes insgesamt verweigert wird. Auch hier können klärende Gespräche unter Fachleuten oder auch das erwähnte Beweissicherungsverfahren weiter helfen.
In jüngster Zeit (genauer seit Einführung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000) hat sich der Gesetzgeber dieses Problems angenommen und grundlegende Änderungen im geltenden Werkvertrag nach dem BGB vorgenommen. Durch die neu gefaßten §§ 641, 641 a BGB ist die Abnahme des Werkes für den Werkunternehmer wesentlich erleichtert worden. Im Gegensatz zur früheren Regelung steht es der Abnahme jetzt gleich, wenn der Besteller ein Werk binnen angemessener Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Darüber hinaus ist die Abnahme jetzt durch Vorlage einer sogenannten "Fertigstellungsbescheinigung" möglich.
Das nachstehende Schlagwortverzeichnis soll Ihnen einen Überblick über mögliche Fallkomplexe verschaffen, die typischerweise dem Thema Baurecht zuzuordnen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Abnahme
Abnahmeverweigerung
Abschlagszahlung
Abtretung
Altlasten
Änderungsvorschläge
Architektenhaftung
Architektenhonorar
ARGE Vertrag
Ausführungsfrist
Ausführungsbürgschaft
Ausschreibung
Bagatellmängel
Bauaufsicht
Baugenehmigung
Baugrund
Bauhandwerkersicherung
Bauhandwerkersicherungshypothek
Baulasten
Baumängel
Bausummenüberschreitung
Bauträgervertrag
Bauvoranfrage
Bauzeitenüberschreitung
Behinderungen
Besondere Leistungen
Beweissicherung
Bürgschaft
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Dienstvertrag
DIN - Normen
Eigenleistung
Einbehalt
Einreden
Einstweilige Verfügung
Einheitsarchitektenvertrag
Einheitspreisvertrag
Einwendungen
Einzelgewerk
Ersatzvornahme
Ersatzvornahmekosten
Fälligkeit
Fehler
Fertigstellungstermin
Fristsetzung
Gefahrtragung
Generalplanung
Generalunternehmer
Generalunternehmerausschreibung
Generalunternehmervertrag
Gerichtsstand
Gewährleistung
Gewerk
Grundleistungen
Gutachterverfahren
Haftpflichtansprüche
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungsbedingungen
Hilfswiderklage
Höchstsatz
Honorarschlußrechnung
Inverzugsetzung
Investor
Kalkulationsirrtum
Kausalitätsfrage
Klage
Koppelungsverbot
Kostenerstattungsanspruch
Kostenobergrenze
Kündigung
Leistungsbestimmungsrecht
Leistungspauschalierung
Leistungsverweigerungsrecht
Leistungsverzeichnis
Mangel
Mängelbeseitigung
Mängelbeseitigungskosten
Mehrvergütungsanspruch
Mengenmehrung
Mengenpauschalierung
Mindesthonorar
Mindestsatz
Mitverschulden
Nachbesserungsarbeiten
Nachfolgegewerk
Nachfristsetzung
Nachtragsangebot
Nebenleistungen
Offenbarungspflicht
Ohnehinkosten
Pauschalhonorarvereinbarung
Pauschalpreis
Planungsfehler
Prüfbarkeit
Qualität
Quote
Rechnerische Prüfung
Rechtsschutzversicherung
Restwerklohn
Schaden
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Schadenersatz
Schadensminderung
Schadensminderungspflicht
Schiedsgericht
Schiedsgutachter
Schlechtleistung
Schlechtwetter
Schlußabnahme
Schlußrechnung
Schlußzahlung
Schlußzahlungseinrede
Schönheitsfehler
Schriftform
Schriftformklausel
Schuldnerverzug
Sicherheiten
Sicherheitseinbehalt
Skonto
Sollbeschaffenheit
Sondereigentum
Sonderwünsche
Sowiesokosten
Streithelfer
Streitverkündung
Stundenlohnarbeiten
Subunternehmer
Tageslohnarbeiten
Tragwerksplanung
Überzahlung
Unzumutbarkeit
Verdingungsordnung
Vergabe
Vertragserfüllungsbürgschaft
Vertragsstrafe
Vertragsstrafenklausel
Vertretenmüssen
Verzug des Auftragsnehmers
Verzugsschaden
VOB
VOB/C
Vorauszahlung
Wandlung
Werklohn
Werkvertrag
Zeithonorar
Zug-um-Zug -Leistung
Zurückbehaltungsrecht
Zuschlag
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